Betriebskostenabrechnung

Seit über zwei Wochen wartete ich auf die angekündigte Betriebskostenabrechnung und am vergangenen Freitag erhielt ich sie dann endlich. Dass der „liebe“ Herr Ex-Vermieter eine Nachzahlung möchte, hatte er mir in unserem Telefonat bereits angekündigt. Wenn man überlegt das es sich um eine 43qm großen Wohnung mit Fußbodenheizung handelt, in der nur zwei von vier Räumen beheizbar waren, es nur kalt oder heiß gab und darüber hinaus Probleme mit Warmwasser gab sind knapp 20.000 KwH Gas ein Witz. Ich hatte noch einmal recherchiert ob es eine Möglichkeit gibt um die Nachzahlung herum zu kommen, doch leider ist dies ausgeschlossen.

Es geht mir nicht darum das ich nicht zahlen möchte sondern es geht mir ums Prinzip. Hätte er mir die Abrechnung Anfang Januar 2016 zukommen lassen, dann hätte er gegen §556 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Vereinbarungen über Betriebskosten verstoßen. Dieser Paragraf besagt das der Vermieter in der Pflicht steht die Abrechnung binnen 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes einzureichen. Die Abrechnung leitete ich am Montag an meinen Sachbearbeiter weiter geleitet bislang habe ich auf meine E-Mail keine Reaktion erhalten, dies ist ungewöhnlich für ihn.

Entweder bedeutet es dass das JobCenter die Kosten kommentarlos übernimmt oder eben nicht. §556 besagt weiter das der Mieter die Nachzahlung binnen 30 Tagen begleichen muss.

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