{"id":1115,"date":"2015-11-20T14:36:03","date_gmt":"2015-11-20T12:36:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.blindfisch.leben-mit-bbs.de\/?p=1115"},"modified":"2015-11-25T14:37:15","modified_gmt":"2015-11-25T12:37:15","slug":"betriebskostenabrechnung","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.blindfisch.leben-mit-bbs.de\/2015\/11\/20\/betriebskostenabrechnung\/","title":{"rendered":"Betriebskostenabrechnung"},"content":{"rendered":"
Seit \u00fcber zwei Wochen wartete ich auf die angek\u00fcndigte Betriebskostenabrechnung und am vergangenen Freitag erhielt ich sie dann endlich. Dass der \u201eliebe\u201c Herr Ex-Vermieter eine Nachzahlung m\u00f6chte, hatte er mir in unserem Telefonat bereits angek\u00fcndigt. Wenn man \u00fcberlegt das es sich um eine 43qm gro\u00dfen Wohnung mit Fu\u00dfbodenheizung handelt, in der nur zwei von vier R\u00e4umen beheizbar waren, es nur kalt oder hei\u00df gab und dar\u00fcber hinaus Probleme mit Warmwasser gab sind knapp 20.000 KwH Gas ein Witz. Ich hatte noch einmal recherchiert ob es eine M\u00f6glichkeit gibt um die Nachzahlung herum zu kommen, doch leider ist dies ausgeschlossen.<\/p>\n
Es geht mir nicht darum das ich nicht zahlen m\u00f6chte sondern es geht mir ums Prinzip. H\u00e4tte er mir die Abrechnung Anfang Januar 2016 zukommen lassen, dann h\u00e4tte er gegen \u00a7556 BGB (B\u00fcrgerliches Gesetzbuch) Vereinbarungen \u00fcber Betriebskosten versto\u00dfen. Dieser Paragraf besagt das der Vermieter in der Pflicht steht die Abrechnung binnen 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes einzureichen. Die Abrechnung leitete ich am Montag an meinen Sachbearbeiter weiter geleitet bislang habe ich auf meine E-Mail keine Reaktion erhalten, dies ist ungew\u00f6hnlich f\u00fcr ihn.<\/p>\n
Entweder bedeutet es dass das JobCenter die Kosten kommentarlos \u00fcbernimmt oder eben nicht. \u00a7556 besagt weiter das der Mieter die Nachzahlung binnen 30 Tagen begleichen muss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"